Ihr seid JobRad-Kund:innen und neu in Köln?
Oder möchtet mit eurem bestehenden Leasingvertrag die Werkstatt wechseln?
Kein Problem – wir übernehmen bestehende JobRad-Verträge gerne.
Bitte gebt dies bei der Terminvereinbarung an.

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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der mycargobike köln GmbH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Montage und der Reparatur von Fahrrädern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1. Ladenkauf (Bestellung, Lieferung, Bezahlung)

Wir erheben Vorkasse, bzw. eine Anzahlung (bevorzugt per Banküberweisung) von 30-50 %, auf Reservierungen und Bestellungen. Bestellen Sie Fahrräder aus unserem Sortiment, teilen wir Ihnen die ungefähre Lieferfrist des Herstellers, nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch diesen, mit. Sollte der Hersteller seine Lieferfrist inklusive einer Karenzzeit von 28 Tagen, nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ihnen einen späteren Liefertermin anzubieten. Der Rest-Kaufpreis wird mit Übergabe des Fahrrades, spätestens jedoch mit Übersendung der Rechnung fällig. Wir können kein Bargeld annehmen. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind. Auf erhebliche, erkennbare Änderungen weisen wir Sie soweit möglich rechtzeitig hin. 

2. Werkstatt (Montagen und Reparaturen)

Bei Montagen und Reparaturen werden die zu erwartenden Material- und Lohnkosten vor Beauftragung geschätzt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Kann der Rahmen der Kostenschätzung nicht eingehalten werden, so erfragen wir Ihre Genehmigung. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, teilen wir den neuen Fertigstellungstermin und den Grund der Verzögerung mit. Der veranschlagte/genehmigte Werklohn wird mit Abholung (Abnahme) fällig. Fahren Sie Ihr Rad bei Abholung Probe. Machen Sie uns unverzüglich auf eventuelle Mängel aufmerksam. Sollten später Mängel auftreten, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Mangel objektiv nicht erkennbar war, wir eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. 

Sofern wir Serviceräder / Ersatzräder vorrätig haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Rad für die Dauer der Reparatur (i.d.R. entgeltlich) zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung halten. 

3. Eigentum am Fahrrad – Zusicherung und Übertragung der Verfügungsgewalt

Durch die Übergabe des Fahrrades zur Reparatur sichern Sie uns zu, dass Sie Eigentümer desselben sind oder in dessen Auftrag berechtigter Weise handeln. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder mit zweifelhafter Herkunft von der Reparatur auszuschließen und Ihnen die Kosten der Besorgung (Verwahrung, Verbringung, Entsorgung und Beratung) zu berechnen. Sollten wir Zweifel hegen, bitten wir Sie umgehend um Nachweis des Eigentums. Kommen Sie dem nicht binnen 2 Werktagen nach Aufforderung nach, so wird vermutet, dass das Rad nicht in Ihrem Eigentum ist und das Rad polizeilich als gestohlen gemeldet.

4. Abholung und Verwertung bei Nichtabholung

Sollten Sie Ihr Rad nach Aufforderung zur Abholung (Abholbenachrichtigung) nicht binnen 8 Werktagen abholen, so behalten wir uns vor, Ihnen Standgebühren in Höhe von 5,00€ pro Tag zu berechnen. Die Verwahrung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sollte Ihr Rad länger als 2 Monate bei uns stehen, behalten wir uns vor, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Ihr Rad nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten. Wir werden Ihr Rad zum Verkauf in unserem Geschäft oder über Dritte anbieten. Eventuell bei Verkauf erzielte Gewinne schreiben wir Ihrem Kundenkonto gut.

5. Verleih von Testfahrrädern

Unser Angebot, Ihnen Testfahrräder und Testfahrzeuge zur Probe zu überlassen steht unter der Bedingung, dass im Zeitpunkt des Verleihs solche zur Verfügung stehen und Sie eine Haftpflichtversicherung halten, die mögliche Drittschäden versichert. Im Weiteren gelten die im Verleihformular gesondert dargelegten Bedingungen. Entleihen Sie eines unserer Fahrräder oder Fahrzeuge, so sind Sie verpflichtet, bei dessen Benutzung alle Verkehrsregeln einzuhalten, die Verkehrssicherheit – insbesondere beim Abstellen – zu wahren und selbige ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, uns Unfälle unverzüglich mitzuteilen und falls erforderlich, die Polizei zu verständigen. 

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Sie sind erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung befugt, die Kaufsache weiter zu veräußern oder zu besichern. Ferner behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung des Werklohns das Pfandrecht nach §647 BGB vor. Das Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte 

9.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkverträge mit Verbrauchern. Beachten Sie die Hinweise des Verkäufers bei Übergabe, die anliegenden Betriebsanleitungen des Herstellers und Nachfolgendes:

Abnutzungen im Sinne des gewöhnlichen Verschleißes durch Gebrauch ist kein Mangel. Insbesondere Beschädigungen, die auf eines der nachfolgenden Verhalten zurückzuführen sind, sind keine Mängel: 

  • – unsachgemäße, ungeeignete Verwendung oder Überbelastung,

  • – nicht fachgerechten Ein- oder Anbau von (ungeeigneten),

  • – Weiterbenutzung nach Feststellen eines Mangels oder Defektes.

Tritt ein Mangel 6 Monate nach Übergabe der Ware an Sie auf, so sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass die Kaufsache diesen Mangel bei der Übergabe an Sie hatte. Treten Sie wirksam vom Kaufvertrag zurück, so können wir eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung verlangen.

9.2  Beschränkungen gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

9.3 Die Erstinspektion unserer Fahrräder muss nach 300-500 gefahrenen Kilometern, oder innerhalb der ersten sechs Monate, nach Kauf erfolgen. Nach 500 gefahrenen Kilometern, bzw. nach 6 Monaten, handelt es sich nicht mehr um eine Erstinspektion (reduzierter Preis), sondern um eine normale Jahresinspektion. 

Der jeweilige Hersteller kann abweichende Vorgaben machen. Ohne die Einhaltung der Erstinspektion können vereinzelte Garantieansprüche, insbesondere in Bezug auf die Räder, Speichen und Bremsen erlöschen. 

9.4 Unabhängig vom Zustand des Rades und der Entfernung zu unserem Werkstattstandort, sind Fahrräder zur Begutachtung, Gewährleistungsprüfung und Reparatur zu uns zu bringen. Wir können keine Abholung übernehmen

10. Haftung und Verzugsschäden

Die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und solchen Schaden, die absehbar und typisch waren. Bei Verzug können Sie neben der Lieferung Schadendersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verzuges verlangen. Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die auch ohne Verzug eingetreten wären. 

11. Hinweise zu Entsorgung und Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns oder dafür vorgesehene Rücknahmestellen zurückgeben. Bei einem Online-Kauf ist die Rückgabe an unser Versandlager (Versandadresse) zu Ihren Kosten möglich.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent

  • Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

13. Anwendungshinweise zu unseren Gutscheinen

     13.1 Einlösebedingungen: 

  • Unsere Gutscheine können nur im kölner Store eingelöst werden

  • Nicht einlösbar für reduzierte Ware

  • Nur einmal einlösbar

  • Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen

     13.2 Gültigkeitsdauer

  • 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres (§ 195 BGB)

     13.3 Restguthabenregelung

  • nicht genutzt Restbetrag nach Einlösung verfällt automatisch

     13.4 Keine Barauszahlung möglich

14. Hinweise zum Datenschutz 

Wir verarbeiten gemäß § 33 BDSG alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch. Sollten Sie Informationen hierzu oder Löschung oder Sperrung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt hallo[at]mycargobike.koen. Wir sind berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeit – oder Strafverfahrens – bei Unfällen und unterlassener Anzeige – in erforderlichem Umfang Ihre Informationen, insbesondere Name, Vorname und Anschrift, an Behörden weiterzugeben, sofern diese förmlich angefragt werden.

15. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf *Stand Mai 2026* — ##

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler (im Folgenden „wir“ oder „uns“) für alle mit uns geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf genutzt wird. Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir verwenden. Ein easyCredit-Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. —

2. easyCredit-Ratenkauf Für Ihren Kauf stellen wir Ihnen mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im Folgenden TeamBank AG) den easyCredit-Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem easyCredit-Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von easyCredit-Ratenkauf nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über easyCredit-Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem easyCredit-Ratenkauf (einschließlich aus der jeweiligen Teilzahlungsabrede) werden jeweils inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Die TeamBank AG ist ihrerseits berechtigt, die an sie abgetretenen Forderungen inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte insbesondere zu Refinanzierungszwecken (auch im Wege von Asset-Backed-Securities-Transaktionen) ganz oder teilweise an oder auf Dritte (einschließlich Zweckgesellschaften) abzutreten bzw. zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist die TeamBank AG berechtigt, den betreffenden Dritten und den typischerweise eingeschalteten Dienstleistern die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten (z.B. Stammdaten wie Name und Anschrift, Vertragsdaten wie Gesamtbetrag, Zinssatz, monatliche Raten und Vertragslaufzeit sowie Bonitätsdaten und Zahlungsdaten) zum Zwecke einer Prüfung und sachgerechten Rechtsverfolgung mitzuteilen; solche Dritte und Dienstleister können insbesondere folgende Personen umfassen: – Zweckgesellschaften, die als Erwerber der Forderungen fungieren; – Treuhänder, Servicer, Sicherheitenverwalter und Zahlungsabwicklungsstellen; – Rating-Agenturen, die mit der Bewertung der Transaktion beauftragt sind; – Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, die im Zusammenhang mit der Transaktion tätig werden; – potentielle Investoren und deren Berater im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung; sowie – Aufsichtsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich. Insoweit befreit der Kunde hiermit die TeamBank AG vom Bankgeheimnis. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder E-Mail an uns richten. —

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift Durch das mit easyCredit-Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch easyCredit-Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

## 4. Warenstreit Sollten Sie Einwendungen, Einreden oder sonstige Gegenrechte im Hinblick auf die Kaufpreisforderung geltend machen wollen, müssen Sie das gegenüber uns als Händler erklären. Die TeamBank AG ist nur für die Bereitstellung der Zahlungsmöglichkeit easyCredit-Ratenkauf zuständig, nicht aber für die Bearbeitung von Beschwerden, die den Kaufvertrag betreffen.