Jedes unserer Lastenräder ist leasingfähig. Fast alle Räder sind förderfähig. Jedes Rad ist finanzierbar. Am 1. Oktober 24 startet endlich die BAFA Lastenradförderung mit bis zu 25% oder max. 3.500 € Förderung. Diese Förderung ist kombinierbar mit der NRW-Förderung von weiteren 20 %. Jedes Lastenrad, daß für und über die Firma angeschafft wird, ist damit förderfähig. Das Förderprogramm läuft bis 2027 und gerne informiert unser Beraterteam über alle Fragen zur Förderung und natürlich zu alternativen Finanzierungs- und Leasingoptionen. Dazu unterstützen wir auch bei der Einführung eines Dienstradleasing im Unternehmen. Sprech uns gerne an, wenn es dieses Angebot noch nicht bei dir in der Firma gibt!
Am 1.10.2024 geht es weiter!
Mit bis zu 25 %, max. 3.500 €! Kombinierbar mit den meisten Landesförderprogrammen!
Förderfähig sind neben dem E-Lastenrad u.a. Ausgaben für
Sicherheitsausstattung wie Sicherungsschloss, Rückspiegel, höherwertige Beleuchtung,
Fahrradhelm
Upgrade des Akkus (Zweit-Akku, Akku mit stärkerer Leistung)
Upgrade bei Griffen, Sattel, Reifen
Aufbau (Box, Pritsche, o.ä.)
GPS-Tracker
Versand und Verpackung.
Aktuelle Informationen findest Du hier.
Programmbereich Emissionsarme Mobilität seit dem 01.02.2024 gestartet. Link
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, damit ihr euer neues Lastenrad günstiger erhaltet:
Es gibt diverse Job- oder Dienstradleasing Anbieter. Euer Arbeitgeber wählt dafür einen Koopeartationspartner aus und muss dafür nichts bezahlen, wenn er das nicht zusätzlich fördern möchte. Wir arbeiten mit allen Anbietern zusammen. Die Erläuterung von Job-Rad nur als Beispiel und zum Verständnis des Modells. (Link zu weiteren Dienstrad-Partner)
Vorteilsrechner von Bikeleasing Service als Beispiel. Hier kannst Du individuell für dein persönliches Gehalt-Steuer-Fall den Nettovorteil berechnen. internal://526d3795-e405-4092-bb52-7be150a8c328
Es ist noch offen, ob die Stadt es 2024 schafft, das Förderprogramm wieder zu aktivieren. Tba!
Aktuelle Rückmeldung der Stadt: Bezüglich eines Förderaufrufs in 2024 wird die Verwaltung frühzeitig dieses Jahr informieren.
Alle Informationen zur Antragsstellung, zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen werden mindestens vier Wochen vor Beginn des Antragszeitraums auf der Homepage der Stadt Köln erscheinen hier.
Unaufgefordert eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gefördert wird bis zu 45 % für Gewerbekunden, öffentliche Träger, Vereine und Wohngemeinschaften ab 3 Haushalten. (Link über den Icon)
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